Schau mal in den Auktionstext, bei eBay werden bei Privatkäufen in der Regel Gewährleistung und Rückgabe ausgeschlossen.
Sollte das nicht der Fall sein, und du auch vom Verkäufer keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, gilt das Widerrufsrecht noch. :^
Dann erst mal das Grundsätzliche:
Garantie: Gibt dir der Hersteller. Wie lange ist ihm überlassen, ist eine freiwillge Leistung.
Gewährleistung: Muß nach BGB der Verkäufer übernehmen. Gewerbliche Verkäufer müßen auf Neuware 2 Jahre und auf Gebrauchtwaren 6 Monate Gewährleistung übernehmen.
Aber:
Gewährleistung bezieht sich nur auf Mangel die bereits beim Kauf verdeckt vorgelegen haben. - In deinem Fall dürften die Mangel schon beim Kauf offen vorgelegen haben.
Bei der Gewährleistung kommt es nach einer gewissen Zeit zu einer Beweislastumkehr, dann mußt du beweisen das der Mangel schon vorlag.
Gewährleistung gibts nur direkt vom Verkäufer. - Wenn jemand bei mir im Laden ein Handy kauft und das anschließend weiterverkauft bin ich als Händler aus der Gewährleistungspflicht raus.
Tip: Wenn der ursprüngliche Kauf weniger als 6 Monate her ist (Garantie der Tastatur) kannst du Glück haben und S/// tauscht dir die Schale und die Tastatur. Dafür brauchst du allerdings meist die Originalrechnung, oder zumindest eine Kopie davon.
Übrigens: Neu und eine "abgescheuerte" Tastatur schließen sich natürlich aus. Dürfte sich um ein Gerät aus Vertragsverlängerung handeln das schon mal ein bißchen ausgetestet wurde. Das ist der Grund warum ich immer sage: Kauf lieber für 10 - 20 ¬ teurer beim Händler, kann sowas nicht passieren.
In wie weit du jetzt dem Verkäufer einen Strick draus drehen kannst das es sich nicht um ein Neugerät handelt? Weiß nicht, frag einen Anwalt.