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Registriert: 22.07.2008

Fachbeiträge: 15

 

Handys: SE S500i

Firmware: k.a.

Provider: Vodafone

1

Mittwoch, 30. Juli 2008, 11:57

Gewährleistungsfrage

Hallo,

habe seit kurzem das SE S500i und bin soweit eigentlich begeistert. Habe jetzt aber in den AGB`s des Händlers gelesen, dass er nur eine 1 Gewährleistung bietet. IKst denn nicht 2 Jahre für ein neues Gerät Standart? Oder bekomme ich die 2 Jahre nur direkt beim Hersteller?

Habe das Gerät als neu im Netz ersteigert (von privat) und leider ist mir aufgefallen, dass die Spaltmaße nicht gleichmäßig sind und die Raute-Taste einen Kratzer hat (vermutlich durch Auf- und Zuschieben des Sliders, sieht aus, als wäre hier Kontakt, der zu diesem Kratzer führte).

Kann man sowas beim Hersteller beanstanden? Weil, vom Rückgaberecht kann ich keinen Gebrauch mehr machen, da da Telefon am 7.7. erworben wurde.

Eine antwort wäre super!

LG
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Perry Männlich

Händler

Registriert: 24.12.2007

Fachbeiträge: 913

 

Handys: P990

Provider: E-Plus / TPH D1

2

Mittwoch, 30. Juli 2008, 16:50

AW: Gewährleistungsfrage

Schau mal in den Auktionstext, bei eBay werden bei Privatkäufen in der Regel Gewährleistung und Rückgabe ausgeschlossen.

Sollte das nicht der Fall sein, und du auch vom Verkäufer keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, gilt das Widerrufsrecht noch. :^

Dann erst mal das Grundsätzliche:

Garantie: Gibt dir der Hersteller. Wie lange ist ihm überlassen, ist eine freiwillge Leistung.

Gewährleistung: Muß nach BGB der Verkäufer übernehmen. Gewerbliche Verkäufer müßen auf Neuware 2 Jahre und auf Gebrauchtwaren 6 Monate Gewährleistung übernehmen.

Aber:

Gewährleistung bezieht sich nur auf Mangel die bereits beim Kauf verdeckt vorgelegen haben. - In deinem Fall dürften die Mangel schon beim Kauf offen vorgelegen haben.
Bei der Gewährleistung kommt es nach einer gewissen Zeit zu einer Beweislastumkehr, dann mußt du beweisen das der Mangel schon vorlag.
Gewährleistung gibts nur direkt vom Verkäufer. - Wenn jemand bei mir im Laden ein Handy kauft und das anschließend weiterverkauft bin ich als Händler aus der Gewährleistungspflicht raus.

Tip: Wenn der ursprüngliche Kauf weniger als 6 Monate her ist (Garantie der Tastatur) kannst du Glück haben und S/// tauscht dir die Schale und die Tastatur. Dafür brauchst du allerdings meist die Originalrechnung, oder zumindest eine Kopie davon.

Übrigens: Neu und eine "abgescheuerte" Tastatur schließen sich natürlich aus. Dürfte sich um ein Gerät aus Vertragsverlängerung handeln das schon mal ein bißchen ausgetestet wurde. Das ist der Grund warum ich immer sage: Kauf lieber für 10 - 20 ¬ teurer beim Händler, kann sowas nicht passieren.

In wie weit du jetzt dem Verkäufer einen Strick draus drehen kannst das es sich nicht um ein Neugerät handelt? Weiß nicht, frag einen Anwalt. :D
Hurra, ich habe wieder meinen Standardnick. Danke Sneff.
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