Sie sind nicht angemeldet.     Anmelden | Registrieren
Antwort erstellen
Flummy25 Flummy25 ist weiblich

Ranggrafik

Fachbeiträge: 15
Dabei seit: 22.07.2008

Herkunft: Deutschland
Handys: SE S500i
Provider: Vodafone
Firmware: k.a.

Status: Offline

   Gewährleistungsfrage Mittwoch, 30.07.2008 11:57 1 


Hallo,

habe seit kurzem das SE S500i und bin soweit eigentlich begeistert. Habe jetzt aber in den AGB`s des Händlers gelesen, dass er nur eine 1 Gewährleistung bietet. IKst denn nicht 2 Jahre für ein neues Gerät Standart? Oder bekomme ich die 2 Jahre nur direkt beim Hersteller?

Habe das Gerät als neu im Netz ersteigert (von privat) und leider ist mir aufgefallen, dass die Spaltmaße nicht gleichmäßig sind und die Raute-Taste einen Kratzer hat (vermutlich durch Auf- und Zuschieben des Sliders, sieht aus, als wäre hier Kontakt, der zu diesem Kratzer führte).

Kann man sowas beim Hersteller beanstanden? Weil, vom Rückgaberecht kann ich keinen Gebrauch mehr machen, da da Telefon am 7.7. erworben wurde.

Eine antwort wäre super!

LG

Beiträge von Flummy25 suchen
IP dieses Beitrags wurde gespeichert Zum Anfang der Seite 
Perry Perry ist männlich

RanggrafikRanggrafikRanggrafikRanggrafikRanggrafikRanggrafikRanggrafik
Avatare sehen
nur Mitglieder
von SE-World!


Fachbeiträge: 543
Dabei seit: 24.12.2007

Herkunft: Schweinfurt
Handys: P990
Provider: E-Plus / TPH D1

Status: Offline

   AW: Gewährleistungsfrage Mittwoch, 30.07.2008 16:50 2 


Schau mal in den Auktionstext, bei eBay werden bei Privatkäufen in der Regel Gewährleistung und Rückgabe ausgeschlossen.

Sollte das nicht der Fall sein, und du auch vom Verkäufer keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, gilt das Widerrufsrecht noch. pfeifen

Dann erst mal das Grundsätzliche:

Garantie: Gibt dir der Hersteller. Wie lange ist ihm überlassen, ist eine freiwillge Leistung.

Gewährleistung: Muß nach BGB der Verkäufer übernehmen. Gewerbliche Verkäufer müßen auf Neuware 2 Jahre und auf Gebrauchtwaren 6 Monate Gewährleistung übernehmen.

Aber:

Gewährleistung bezieht sich nur auf Mangel die bereits beim Kauf verdeckt vorgelegen haben. - In deinem Fall dürften die Mangel schon beim Kauf offen vorgelegen haben.
Bei der Gewährleistung kommt es nach einer gewissen Zeit zu einer Beweislastumkehr, dann mußt du beweisen das der Mangel schon vorlag.
Gewährleistung gibts nur direkt vom Verkäufer. - Wenn jemand bei mir im Laden ein Handy kauft und das anschließend weiterverkauft bin ich als Händler aus der Gewährleistungspflicht raus.

Tip: Wenn der ursprüngliche Kauf weniger als 6 Monate her ist (Garantie der Tastatur) kannst du Glück haben und SonyEricsson Logo tauscht dir die Schale und die Tastatur. Dafür brauchst du allerdings meist die Originalrechnung, oder zumindest eine Kopie davon.

Übrigens: Neu und eine "abgescheuerte" Tastatur schließen sich natürlich aus. Dürfte sich um ein Gerät aus Vertragsverlängerung handeln das schon mal ein bißchen ausgetestet wurde. Das ist der Grund warum ich immer sage: Kauf lieber für 10 - 20 € teurer beim Händler, kann sowas nicht passieren.

In wie weit du jetzt dem Verkäufer einen Strick draus drehen kannst das es sich nicht um ein Neugerät handelt? Weiß nicht, frag einen Anwalt. lachen

Homepage von PerryBeiträge von Perry suchen
IP dieses Beitrags wurde gespeichert Zum Anfang der Seite 
Antwort erstellen

Diesen Thread durchsuchen:
Zur Zeit in diesem Thread aktiv:
1 Gast
Thema bewerten:
Statistik:
Dieses Thema ist 22 Tage alt und wurde bisher 51 Mal aufgerufen.
Es befinden sich insgesamt 1 Antworten auf 1 Seiten.
Das Thema wurde von Flummy25 begonnen.